Informationen
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Neues aus dem Bereich Zahnmedizin!
Praxisgebühr
Die Praxisgebühr wurde wieder abgeschafft!
Bonusheft
Das gute alte Bonusheft ist weiterhin bares Geld wert!
- Einmal im Jahr ist Pflicht!
- Vorsorgeuntersuchungen schützen Ihre Zähne
- Bei regelmäßiger Vorsorge 20-30 % erhöhter Festzuschuss
Im Zahnmedizinischen Lexikon des Initiative proDente e.V. finden Sie ausführliche Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen aus der Zahnheilkunde sowie ausführliche, weiterführende Videos.
Ein ausführliches Zahnmedizinisches Lexikon mit vielen Begriffen und in einer großen Auswahl an Sprachen finden Sie unter
zahnlexikon-online.de
Zahnmedizinisches Lexikon
Festzuschüsse
Sie haben die Wahl
Ein klarer Vorteil für Sie als Patient. Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für Zahnersatz einen festgelegten Betrag. Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich ganz konkret an einem Befund, zum Beispiel: „fehlender Zahn im Unterkiefer“. Das bedeutet: Jeder gesetzlich Versicherte bekommt bei gleichem Befund auch den gleichen Betrag von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Egal, ob Sie die Regelleistung der Kasse, also eine Brücke wählen, oder lieber eine hochwertigere oder ästhetisch anspruchsvollere Lösung, beispielsweise ein Implantat, haben möchten: Ihren Festzuschuss bekommen Sie in jedem Fall.
Befundorientierte Festzuschüsse – was wird gezahlt?
Für jeden Befund ist die Höhe des Festzuschusses klar definiert, und für Sie wird ebenso klar ersichtlich, welche Kosten auf Sie zukommen. Die neuen Festzuschüsse decken mindestens 50 Prozent der medizinisch notwendigen Regelversorgung für den konkreten Befund. Die andere Hälfte der Kosten zahlen Sie – wie bisher auch – selbst. Möchten Sie eine hochwertigere Versorgung als die ausreichende und zweckmäßige, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke, bekommen Sie den Festzuschuss, den Ihre Krankenkasse für die Brücke bezahlt hätte, trotzdem.
Wir beraten Sie gerne bei offenen Fragen.
Kontaktieren Sie uns und wir beantworten Ihnen alle Fragen zu Ihrem persönlichen Anliegen. Als erfahrener Zahnarzt in Schongau stehen wir Ihnen gern im Kreis Schongau bis Peiting / Peißenberg beratend zur Seite.
Die beste Arbeit leistet, wer sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentriert. Damit Ihr Zahnarzt-Team sich noch mehr Zeit für Ihre Behandlung und Betreuung nehmen kann, wurde die Abrechnung einem kompetenten Partner übertragen.
Wir gewährleisten die korrekte Bearbeitung der von Ihrem Zahnarzt vorgegebenen Rechnungen und erteilen Ihnen jederzeit alle von Ihnen gewünschten Auskünfte. Bei eventuellen Erstattungsproblemen unterstützen wir Sie gegenüber Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle und ermöglichen, auf Wunsch, auch die Teilzahlung Ihrer Rechnungen.
Bequem zahlen nach Zahlungsplan
Mit unseren verschiedenen Zahlungsplänen können Sie Ihre Rechnungen bequem bezahlen – je nach Wunsch. Lesen Sie mehr dazu.
Wir arbeiten in der Dr. Güldener Firmengruppe seit über 25 Jahren mit Zahnärzten und Patienten zusammen. Und es werden immer mehr, weil die Qualität unserer Leistung unsere beste Empfehlung ist.
ABZ-ZR – Wir machen Ihre Zahnbehandlungen bezahlbar!
ABZ Zahnärztliches Rechenzentrum für Bayern GmbH
Bezahlbar durch Zahlungsplan
Notdienst
Notdienst für Wochenende und Mittwoch-Nachmittags entnehmen Sie bitte den Schongauer Nachrichten, dem Kreisboten, dem Lechkurier oder dem Internet unter:
www.sozial-atlas.net
www.notdienst-zahn.de